| 6. KVJS-Fachtag "Querschnittsarbeit" |
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13.07.2011: Vernetzt im Cyberspace – in der rechtlichen Betreuung spielt das Internet zunehmend eine Rolle Stuttgart. Knapp 100 Fachkräfte aus Betreuungsvereinen und -behörden diskutierten am 13. Juli 2011 beim sechsten KVJS-Fachtag „Querschnittsarbeit“ in Stuttgart die Chancen und Risiken von Netzwerken. Denn bei der rechtlichen Betreuung ist die Vernetzung von Betreuern, Behörden und Betreuten im Internet im Kommen. Die Fachleute aus dem Betreuungswesen waren sich zum Ende der Tagung einig: Virtuelle Netzwerke wie Facebook, Twitter, Xing oder Internet-Foren können eine wichtige Ergänzung zu den klassischen Netzwerken sein. Der Sozialarbeiter und Medienpädagoge Michael Weis informierte die Tagungsgäste über Chancen und Risiken der Cybernetze. Vorteile sind etwa der schnelle Austausch von Wissen oder die Möglichkeit, ein Problem zeitnah zu besprechen und zu lösen. Gefahren drohen durch mangelhafte Datensicherheit oder Mobbing. „Mit dem vermittelten Wissen möchten wir Fachleute unterstützen, sich in ihrem Bereich für oder gegen die Nutzung oder den verstärkten Einsatz des Internets zu entscheiden“, sagt Carola Dannecker, die stellvertretende Leiterin der überörtlichen Betreuungsbehörde beim KVJS. Tatsache sei: Betreuerinnen und Betreuer hätten bereits begonnen, digitale Netze zu knüpfen. Insbesondere junge Haupt- und Ehrenamtliche zeigten sich offen für die neuen technischen Möglichkeiten. Bereits am Vormittag referierte Sigrid Kallfass von der Hochschule Weingarten über den Aufbau klassischer Netzwerke und stellte den Tagungsgästen gelungene Beispiele vor. Denn Netzwerke, so die Professorin für Sozialwissenschaften, gehören in der sozialen Arbeit zum Standard. In der rechtlichen Betreuung von alten und behinderten Menschen in Baden-Württemberg sind sie besonders wichtig. Netzwerke füllen Gesetz mit Leben
InformationRund 108.000 Frauen und Männer können in Baden-Württemberg wegen Krankheit, Behinderung oder Altersdemenz ihren Alltag nicht mehr bewältigen. Wer nicht von Angehörigen rechtlich betreut werden kann, für den bestellen die Gerichte haupt- oder ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer aus 70 anerkannten Betreuungsvereinen in Baden-Württemberg. Sie verwalten etwa das Einkommen und Vermögen der Betreuten oder treffen Entscheidungen bei medizinischen Maßnahmen.
Quelle: Pressemitteilung KVJS |
